BOLZ INTEC GmbH

Barrels, funnels, pressure vessels & special constructions made of stainless steel

UN-Gefahrgutbehälter aus Edelstahl mit BAM-Zulassung

Bauartgeprüfte Fässer, Bergungsverpackungen & kundenspezifische Transportbehälter

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UN-zugelassene Edelstahlbehälter für höchste Anforderungen

Sichere Industrieprozesse durch BAM-geprüfte Gefahrgutbehälter

BOLZ INTEC entwickelt und fertigt Edelstahlbehälter und -fässer für den Transport gefährlicher Güter. Abhängig vom vorgesehenen Stoff, seiner UN-Nummer, der Verpackungsgruppe, dem Aggregatzustand und dem Transportweg können vorhandene zugelassene Bauarten eingesetzt oder kundenspezifische Verpackungslösungen entwickelt werden.

Um die Sicherheit unserer UN Gefahrgutbehälter Edelstahl zu gewährleisten, setzt BOLZ INTEC auf ein zertifiziertes QM-System, das jede Produktionsphase überwacht und durch moderne Prüfverfahren die Integrität jedes Behälters sicherstellt. Von der Materialauswahl über die Konstruktion bis hin zur Endabnahme unterliegen unsere Gefahrgutbehälter rigiden Qualitätskontrollen und absolvieren umfangreiche Tests, darunter zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen, Oberflächenanalysen und Drucktests.

UN Gefahrgutbehälter Edelstahl von BOLZ INTEC erfüllen alle Anforderungen der UN-Gefahrgutvorschriften (UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods) sowie des ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route), welches die Sicherheitsstandards für den Straßentransport gefährlicher Güter in Europa definiert. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die zuständige Stelle für die Zulassung und Überwachung von Gefahrgutverpackungen in Deutschland.

Zum Leistungsspektrum von BOLZ INTEC gehören unter anderem Spund- und Deckelfässer aus Edelstahl, Gefahrgut-Transportbehälter, Bergungsverpackungen sowie Sonderlösungen für anspruchsvolle Medien & besondere Transportaufgaben.

BOLZ INTEC UN Gefahrgutbehälter Bild
Gefahrgut sicher transportieren

Anforderungen an UN-Gefahrgutbehälter aus Edelstahl

Die Auswahl einer geeigneten Gefahrgutverpackung beginnt nicht mit der Behältergröße, sondern mit der Klassifizierung des vorgesehenen Inhalts. Maßgeblich sind unter anderem:

  • UN-Nummer und offizielle Benennung für die Beförderung,
  • Gefahrgutklasse und gegebenenfalls Klassifizierungscode,
  • Verpackungsgruppe,
  • Aggregatzustand,
  • Dichte oder Bruttomasse,
  • Dampfdruck und erforderlicher Prüfdruck,
  • chemische Eigenschaften des Mediums,
  • Verträglichkeit mit Werkstoff und Dichtung,
  • anzuwendende Verpackungsanweisung,
  • mögliche Sondervorschriften,
  • vorgesehener Verkehrsträger,
  • Anforderungen an Reinigung und Wiederverwendung.

Erst aus der Kombination dieser Angaben ergibt sich, welche Verpackungsbauart verwendet werden darf. Die UN-Kennzeichnung allein ist deshalb keine pauschale Freigabe für sämtliche Gefahrgüter einer bestimmten Verpackungsgruppe.

Bauartprüfung & Kennzeichnung

Was bedeutet die BAM-/UN-Zulassung?

Gefahrgutverpackungen müssen den Anforderungen der jeweils anzuwendenden Beförderungsvorschriften entsprechen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM, die zuständige Behörde für die Bauartzulassung und Qualitätssicherung von Gefahrgutverpackungen.

Für die Zulassung wird eine definierte Verpackungsbauart geprüft. Abhängig von der Verpackungsart und dem vorgesehenen Inhalt können dazu beispielsweise Fall-, Dichtheits-, Innendruck- und Stapeldruckprüfungen gehören.

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bauart zugelassen. Behälter, die mit der geprüften Bauart übereinstimmen und entsprechend den festgelegten Qualitätssicherungsmaßnahmen gefertigt werden, erhalten die zugehörige UN-Kennzeichnung.

Zulassung der Bauart

Die Zulassung bezieht sich auf eine technisch eindeutig definierte Verpackungsbauart. Dazu gehören unter anderem Werkstoff, Geometrie, Wandstärke, Verschluss und weitere zulassungsrelevante Merkmale.

Übereinstimmende Fertigung

Serien- und Folgebehälter müssen mit der zugelassenen Bauart übereinstimmen. Zulassungsrelevante Änderungen dürfen nicht ungeprüft vorgenommen werden.

Verwendung im konkreten Transportfall

Der Verwender muss prüfen, ob die jeweilige Verpackung für das konkrete Gefahrgut, die vorgesehene Füllmenge und den geplanten Transportweg zulässig ist.
UN-Code richtig verstehen

Was sagt die UN-Kennzeichnung aus?

Die UN-Kennzeichnung enthält Informationen über die geprüfte Verpackungsbauart und die Bedingungen ihrer Zulassung. Die genaue Zusammensetzung richtet sich unter anderem danach, ob die Verpackung für flüssige oder feste Stoffe vorgesehen ist.

Verpackungsart

Die Codierung beschreibt Art und Werkstoff der Verpackung. Bei Stahlfässern steht beispielsweise:

  • 1A1 für ein Stahlfass mit nicht abnehmbarem Deckel,
  • 1A2 für ein Stahlfass mit abnehmbarem Deckel.

Leistungsstufe X, Y oder Z

Die Buchstaben geben an, für welche Verpackungsgruppen die geprüfte Bauart grundsätzlich eingesetzt werden kann:

  • X für die Verpackungsgruppen I, II und III,
  • Y für die Verpackungsgruppen II und III,
  • Z für die Verpackungsgruppe III.

Eine X-Codierung bedeutet nicht, dass jeder Stoff der Verpackungsgruppe I in dem Behälter transportiert werden darf. Zusätzlich müssen die Zulassung, die stoffbezogenen Verpackungsvorschriften und die festgelegten Leistungsdaten eingehalten werden.

Leistungsdaten

Je nach Verpackungsart enthält die Kennzeichnung beispielsweise Angaben zur zulässigen relativen Dichte, zur höchstzulässigen Bruttomasse oder zum hydraulischen Prüfdruck.

Herstellungs- & Zulassungsdaten

Weitere Bestandteile geben unter anderem das Herstellungsjahr, das Zulassungsland, die zuständige Stelle sowie eine Zulassungs- oder Herstellerkennung an.

UN-Code-Zeichenschlüssel

BOLZ INTEC UN Gefahrgutbehälter Code
Lösungen nach Gefahrgut & Transportaufgabe

Welche UN-Gefahrgutbehälter fertigt BOLZ INTEC?

Spundfässer aus Edelstahl

Spundfässer besitzen einen fest verbundenen Oberboden und werden über kleinere Öffnungen befüllt und entleert. Als Bauart 1A1 können sie für geeignete flüssige Gefahrgüter ausgelegt und zugelassen werden.

Werkstoff, Dichtungen, Verschlüsse, zulässige Dichte und Prüfdruck müssen zum vorgesehenen Füllgut und zu den Bedingungen der Zulassung passen.

Deckelfässer aus Edelstahl

Deckelfässer mit abnehmbarem Deckel können als Bauart 1A2 ausgeführt werden. Die große Öffnung erleichtert die Befüllung und Entleerung geeigneter fester, pastöser oder anderer Stoffe.

Ob eine konkrete Ausführung für einen bestimmten Inhalt verwendet werden darf, ergibt sich aus ihrer Zulassung und den einschlägigen Verpackungsvorschriften.

Kundenspezifische Gefahrgut-Transportbehälter

Für Transportaufgaben, die sich nicht mit einer vorhandenen Fassbauart abdecken lassen, entwickelt BOLZ INTEC kundenspezifische Edelstahlbehälter. Konstruktion, Volumen, Öffnungen, Verschlusssystem, Dichtungen und Handhabungselemente werden auf den vorgesehenen Einsatz abgestimmt.

Erfordert die Lösung eine eigene Bauartzulassung, müssen Konstruktion, Prüfmuster, Prüfprogramm, Fertigungsqualität und Dokumentation entsprechend geplant werden.

Bergungsfässer & Bergungsverpackungen

Bergungsverpackungen dienen der Aufnahme beschädigter, defekter, undichter oder nicht mehr vorschriftsgemäßer Versandstücke. Das betroffene Gebinde wird vollständig in die dafür vorgesehene Bergungsverpackung eingestellt.

Die erforderliche Ausführung hängt unter anderem vom ursprünglichen Versandstück, dem enthaltenen Gefahrgut, möglichen Leckagen und den anwendbaren Verpackungsvorschriften ab.

Behälter für Lithiumbatterien

Für neue, gebrauchte, beschädigte oder defekte Lithiumbatterien gelten unterschiedliche Anforderungen. Neben dem Zustand der Batterie können besondere Verpackungsanweisungen sowie Maßnahmen gegen Kurzschluss, Wärmeentwicklung und unzulässige Bewegungen zu berücksichtigen sein.

Eine allgemeine UN-Zulassung bestätigt daher nicht automatisch die Eignung für jeden Lithiumbatterie-Transport. Der konkrete Transportfall und die dafür geltenden Vorschriften müssen gesondert geprüft werden.

Sicherheits- & Sonderbehälter

Kundenspezifische Konstruktionen kommen infrage, wenn besondere Abmessungen, Innenausstattungen, Verschlusssysteme, Handhabungselemente oder zusätzliche Schutzfunktionen erforderlich sind.
Gefahrgut & Verpackung zusammenführen

Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen & konkrete Eignung

Gefährliche Güter werden entsprechend ihren Eigenschaften unterschiedlichen Gefahrgutklassen zugeordnet. Dazu gehören beispielsweise entzündbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe, ätzende Stoffe oder verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.

Nicht jede Gefahrgutklasse wird zusätzlich einer Verpackungsgruppe zugeordnet. Soweit eine Verpackungsgruppe vorgesehen ist, unterscheidet sie zwischen:

  • Verpackungsgruppe I für Stoffe mit hoher Gefahr,
  • Verpackungsgruppe II für Stoffe mit mittlerer Gefahr,
  • Verpackungsgruppe III für Stoffe mit geringer Gefahr.

Die Verpackungsgruppe bestimmt mit, welche Leistungsstufe die Verpackung erfüllen muss. Sie reicht allein jedoch nicht aus, um die Eignung eines Behälters festzustellen.

Zusätzlich sind die stoffbezogene Verpackungsanweisung, mögliche Sondervorschriften, die zulässige Füllmenge, die Bauartzulassung sowie die chemische Verträglichkeit zu berücksichtigen.

Anforderungen nach Verkehrsträger

UN-Gefahrgutbehälter im Straßen-, Schienen-, See- & Lufttransport

Je nach Transportweg gelten unterschiedliche Regelwerke. Dazu gehören insbesondere:

  • ADR: Das ADR regelt die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
  • RID: Das RID enthält die Vorschriften für den internationalen Gefahrguttransport auf der Schiene.
  • ADN: Das ADN betrifft die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen.
  • IMDG-Code: Der IMDG-Code enthält die Anforderungen für den Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr.
  • Lufttransport: Für den Lufttransport gelten insbesondere die ICAO Technical Instructions. Die IATA Dangerous Goods Regulations setzen diese Anforderungen für die betriebliche Anwendung im Luftverkehr um und können zusätzliche Vorgaben enthalten.

Eine UN-gekennzeichnete Verpackung ist nicht automatisch für jeden Verkehrsträger und jeden Transportfall freigegeben. Die jeweils anzuwendenden Vorschriften und Verpackungsanweisungen müssen zusätzlich geprüft werden.

ADR

RID

ADN

IMDG

IATA

UN-Zulassung & Explosionsschutz

Wann zusätzlich ATEX-Anforderungen gelten

Eine UN-Zulassung bezieht sich auf die geprüfte Verpackungsbauart für den Transport gefährlicher Güter. ATEX betrifft dagegen den sicheren Einsatz von Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen.

Ein UN-zugelassener Behälter ist deshalb nicht automatisch für jede Ex-Zone geeignet. Umgekehrt ersetzt eine ATEX-gerechte Behälterausführung keine gefahrgutrechtliche Bauartzulassung.

Werden entzündbare Medien in einem explosionsgefährdeten Produktionsbereich befüllt, entleert oder gehandhabt, müssen Gefahrgutrecht und Explosionsschutz getrennt geprüft und in der Behälterausführung zusammengeführt werden.

Prüfung nach Verpackungsbauart

Prüfungen für UN-Gefahrgutbehälter

Der erforderliche Prüfumfang richtet sich nach der Verpackungsbauart, dem Aggregatzustand des vorgesehenen Inhalts und der angestrebten Leistungsstufe. Nicht jede Prüfung ist bei jeder Verpackung in gleicher Form erforderlich.

Fallprüfung

Die Fallprüfung untersucht das Verhalten der befüllten Verpackung bei einem definierten Aufprall. Fallhöhe, Aufprallorientierung, Prüfinhalt und Bewertung richten sich nach Verpackungsart und Leistungsstufe.

Dichtheitsprüfung

Bei dafür vorgesehenen Verpackungen wird geprüft, ob der Behälter und sein Verschlusssystem unter den festgelegten Prüfbedingungen dicht bleiben.

Hydraulische Innendruckprüfung

Bestimmte Verpackungen für flüssige Stoffe müssen einem festgelegten hydraulischen Innendruck standhalten. Der erforderliche Prüfdruck richtet sich unter anderem nach dem vorgesehenen Füllgut und den Transportbedingungen.

Stapeldruckprüfung

Die Stapeldruckprüfung bildet die Belastung ab, die während Transport oder Lagerung durch übereinander gestellte Versandstücke entstehen kann.

Weitere Prüfungen

Abhängig von der Verpackungsart können zusätzliche Prüfungen und Nachweise erforderlich sein. Der verbindliche Prüfumfang wird für die konkrete Bauart festgelegt.

Zulassungen & technische Nachweise

BAM-Zulassungen von BOLZ INTEC

BOLZ INTEC verfügt über Zulassungen für verschiedene Edelstahlbehälter- und Fassbauarten. Die nachfolgenden Unterlagen enthalten die jeweils verbindlichen Angaben zu Konstruktion, Abmessungen, Leistungsdaten und zugelassenem Verwendungsbereich.

Eine Zulassung darf nicht isoliert anhand ihres Titels bewertet werden. Für die Auswahl eines geeigneten Behälters müssen die vollständigen Zulassungsbedingungen und die Daten des vorgesehenen Gefahrguts berücksichtigt werden.

BAM-Zulassungen

Übersichten & Arbeitshilfen

Weitere Zulassungs- & Prüfnachweise-Zulassungen

Beständigkeit nach Stoffdaten

Werkstoffe für UN-Gefahrgutbehälter

Der Behälterwerkstoff muss mit dem vorgesehenen Gefahrgut und den Bedingungen der zugelassenen Bauart übereinstimmen. Entscheidend sind unter anderem chemische Zusammensetzung, Konzentration, Temperatur, Transportdauer und mögliche Verunreinigungen.

1.4404 (AISI 316L)

Molybdänlegierter austenitischer Edelstahl mit guter Korrosionsbeständigkeit für zahlreiche industrielle und hygienische Anwendungen.

1.4435 (AISI 316L)

Austenitischer Edelstahl mit erhöhtem Molybdängehalt für Anwendungen mit hohen Anforderungen an Korrosionsbeständigkeit und Oberflächenqualität.

1.4539 (AISI 904L)

Hochlegierter austenitischer Edelstahl für Anwendungen mit erhöhter chemischer und korrosiver Beanspruchung.

Hastelloy C22 & weitere Sonderwerkstoffe

Für besonders aggressive Medien können ausgewählte Nickelbasislegierungen oder weitere Sonderwerkstoffe erforderlich sein. Neben dem Behälterwerkstoff müssen auch Dichtungen, Verschlüsse und weitere produktberührende Komponenten mit dem vorgesehenen Inhalt verträglich sein. Die endgültige Werkstoffauswahl kann deshalb nur anhand der konkreten Stoff- und Transportdaten erfolgen.

BOLZ INTEC Uebersicht austenitische Staehle
Oberflächen nach Prozessanforderung

Schleifen, Elektropolieren und OGF® bei Gefahrgutbehältern

Die geforderte Oberflächenqualität wird unabhängig von der UN-Zulassung anhand des Mediums, der Reinigungsanforderungen und der geplanten Wiederverwendung festgelegt.

Walzblanke Oberflächen

Eine walzblanke Ausführung kann für Anwendungen ausreichen, bei denen keine weitergehende mechanische oder elektrochemische Bearbeitung erforderlich ist.

Gebürstete & geschliffene Oberflächen

Mechanisch bearbeitete Oberflächen können eingesetzt werden, um definierte Rauheiten zu erreichen, Schweißbereiche anzugleichen und die Reinigung zu unterstützen.

Elektropolierte Oberflächen

Beim Elektropolieren wird die Edelstahloberfläche elektrochemisch abgetragen und geglättet. Das Verfahren kann Reinigbarkeit und Korrosionsbeständigkeit geeigneter Edelstahloberflächen verbessern.

Optimized Grind Finishing®

OGF® optimiert die Topografie produktberührender Edelstahloberflächen. Abhängig von Werkstoff, Geometrie und Ausführung sind Oberflächenrauheiten unter Ra 0,05 µm möglich.

Bei hochwertigen, stark anhaftenden oder schwer vollständig zu entleerenden Medien kann die optimierte Oberflächentopografie dazu beitragen:

• Produktanhaftungen zu verringern,
• die Restentleerung zu verbessern,
• Reinigungsprozesse zu unterstützen,
• Produktverluste zu reduzieren,
• die Wiederverwendung hochwertiger Edelstahlbehälter wirtschaftlicher zu gestalten.

Die OGF®-Bearbeitung ist eine zusätzliche Oberflächenspezifikation und kein Bestandteil oder Ersatz der gefahrgutrechtlichen Bauartzulassung.

Zulassung beginnt mit den Stoffdaten

Welche Angaben werden für eine Anfrage benötigt?

Für eine erste technische und gefahrgutrechtliche Bewertung sollten möglichst folgende Informationen vorliegen:

Gefahrgutdaten

  • UN-Nummer,
  • offizielle Benennung für die Beförderung,
  • Gefahrgutklasse,
  • gegebenenfalls Klassifizierungscode,
  • Verpackungsgruppe,
  • anzuwendende Verpackungsanweisung,
  • bekannte Sondervorschriften.

Stoffdaten

  • Aggregatzustand,
  • chemische Zusammensetzung,
  • Konzentration,
  • Dichte beziehungsweise Schüttdichte,
  • Dampfdruck,
  • Temperaturbereich,
  • vorhandenes Sicherheitsdatenblatt.

Behälterdaten

  • gewünschtes Volumen,
  • benötigte Öffnungen und Anschlüsse,
  • Verschluss- und Dichtungssystem,
  • vorgesehene Befüllung und Entleerung,
  • Handhabungs- und Transportkonzept,
  • Anforderungen an Reinigung und Wiederverwendung.

Transportbedingungen

  • vorgesehene Verkehrsträger,
  • nationale oder internationale Transporte,
  • Versandstück oder Bergungsverpackung,
  • mögliche Zusatzanforderungen des Beförderers oder Empfängers.

Von den Gefahrgutdaten zur Behälterlösung

Ablauf eines UN-Gefahrgutbehälterprojekts

1

Gefahrgut- & Transportdaten erfassen
Zu Beginn werden UN-Nummer, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe, Stoffeigenschaften, Transportweg und gewünschte Behälterfunktion aufgenommen.

2

Vorhandene Zulassung prüfen
BOLZ INTEC prüft, ob eine vorhandene zugelassene Bauart den vorgesehenen Einsatz abdeckt oder eine neue beziehungsweise angepasste Lösung erforderlich ist.

3

Behälter spezifizieren
Volumen, Geometrie, Werkstoff, Öffnungen, Verschlüsse, Dichtungen, Oberfläche und Handhabungselemente werden entsprechend den technischen und regulatorischen Anforderungen festgelegt.

4

Bauart & Prüfprogramm festlegen
Ist eine neue oder geänderte Zulassung erforderlich, werden Bauart, Prüfmuster, notwendige Prüfungen und erforderliche Unterlagen abgestimmt.

5

Prüfung & Zulassung
Die Prüfmuster werden entsprechend der festgelegten Konstruktion gefertigt und den für die Verpackungsart erforderlichen Prüfungen unterzogen.

6

Fertigung entsprechend der zugelassenen Bauart
Nach Vorliegen der erforderlichen Freigaben erfolgt die Fertigung gemäß der zugelassenen Konstruktion und den festgelegten Qualitätssicherungsmaßnahmen.

7

Kennzeichnung & Dokumentation
Die Behälter werden entsprechend den geltenden Vorgaben gekennzeichnet. Der vereinbarte Dokumentationsumfang kann unter anderem Werkstoffnachweise, Zeichnungen, Prüfunterlagen und zulassungsbezogene Dokumente umfassen.

Behälterfertigung seit 1919

Warum BOLZ INTEC für UN-Gefahrgutbehälter?

Bestehende BAM-Zulassungen

Für verschiedene Behälter- und Fassausführungen stehen dokumentierte Zulassungen und technische Unterlagen zur Verfügung.

Kundenspezifische Konstruktion

Bauform, Volumen, Werkstoff, Verschlüsse, Dichtungen, Oberfläche und Handhabung werden anhand des Gefahrguts und der Transportaufgabe festgelegt.

Eigene Fertigung

Zentrale Fertigungs- und Bearbeitungsschritte werden am eigenen Standort ausgeführt.

Edelstahl & Sonderwerkstoffe

Neben unterschiedlichen Edelstählen verarbeitet BOLZ INTEC ausgewählte Sonderwerkstoffe für chemisch anspruchsvolle Medien.

Einzelstücke & Kleinserien

Kundenspezifische Behälter können als Einzelanfertigung oder in reproduzierbaren Kleinserien gefertigt werden.

Eigene Oberflächenbearbeitung

Mechanisches Schleifen, Elektropolieren und OGF® ermöglichen definierte Oberflächen für reinigungs- und qualitätskritische Anwendungen.

Rückverfolgbare Qualität

Festgelegte Werkstoffe, Fertigungsprozesse und Prüfungen unterstützen die reproduzierbare Herstellung und die Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart.

Instandsetzung & Weiterverwendung

Geeignete Edelstahlfässer und -behälter können unter Beachtung der Zulassungsbedingungen geprüft und aufgearbeitet werden.

Gefahrgutverpackung technisch klären

UN-Gefahrgutbehälter Edelstahl anfragen

Übermitteln Sie BOLZ INTEC die vorhandenen Gefahrgut-, Stoff- und Transportdaten. Anschließend wird geprüft, ob eine vorhandene zugelassene Bauart eingesetzt werden kann oder eine kundenspezifische Behälterlösung erforderlich ist.

Häufige Fragen zu Gefahrgutbehältern

Fragen & Antworten zu UN-Gefahrgutbehältern

Ein UN-Gefahrgutbehälter entspricht einer geprüften und zugelassenen Verpackungsbauart für den Transport gefährlicher Güter. Er trägt eine UN-Kennzeichnung, aus der unter anderem Verpackungsart, Leistungsstufe und Zulassungsangaben hervorgehen.

Die technischen Grundlagen für den Gefahrguttransport beruhen auf international abgestimmten Vorgaben. Die BAM ist in Deutschland für die Bauartzulassung und Qualitätssicherung bestimmter Gefahrgutverpackungen zuständig. Umgangssprachlich werden deshalb sowohl „BAM-Zulassung“ als auch „UN-Zulassung“ verwendet.

X kennzeichnet Bauarten, die grundsätzlich für die Verpackungsgruppen I, II und III geprüft wurden. Y umfasst die Verpackungsgruppen II und III, Z die Verpackungsgruppe III. Die konkrete Verwendbarkeit hängt zusätzlich vom Stoff, der Zulassung und den anzuwendenden Verpackungsvorschriften ab.

1A1 bezeichnet ein Stahlfass mit nicht abnehmbarem Deckel. 1A2 steht für ein Stahlfass mit abnehmbarem Deckel. Welche Bauart geeignet ist, richtet sich unter anderem nach Aggregatzustand, Befüllung, Entleerung und den Gefahrgutvorschriften.

Nein. Die UN-Kennzeichnung beschreibt die Leistungsfähigkeit einer zugelassenen Verpackungsbauart. Ob sie für einen konkreten Gefahrstoff geeignet ist, muss anhand der UN-Nummer, Verpackungsgruppe, Verpackungsanweisung, Werkstoffverträglichkeit und weiterer Einsatzbedingungen geprüft werden.

Ja. BOLZ INTEC fertigt unter anderem Spund- und Deckelfässer aus Edelstahl in zugelassenen Bauarten. Werkstoff, Volumen, Verschlüsse, Dichtungen und Leistungsdaten richten sich nach der jeweiligen Ausführung und Zulassung.

Ja. Wenn keine vorhandene Bauart die Anforderungen abdeckt, kann eine kundenspezifische Verpackung entwickelt werden. Ist dafür eine neue Bauartzulassung erforderlich, müssen Konstruktion, Prüfmuster, Prüfprogramm und Dokumentation entsprechend eingeplant werden.

Je nach Verpackungsart können unter anderem Fall-, Dichtheits-, hydraulische Innendruck- und Stapeldruckprüfungen erforderlich sein. Der genaue Prüfumfang richtet sich nach Bauart und vorgesehenem Verwendungsbereich.

Ein Bergungsfass beziehungsweise eine Bergungsverpackung dient dazu, beschädigte, undichte oder nicht mehr vorschriftsgemäße Versandstücke aufzunehmen. Das ursprüngliche Gebinde wird vollständig in die Bergungsverpackung eingestellt.

Nein. Für beschädigte oder defekte Lithiumbatterien können besondere Verpackungsanweisungen und zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Der Behälter muss für den konkreten Batteriezustand und Transportfall geeignet sein.

Nein. UN-Zulassung und ATEX betreffen unterschiedliche Anforderungen. Soll der Gefahrgutbehälter in einem explosionsgefährdeten Bereich eingesetzt werden, müssen die ATEX-Anforderungen zusätzlich beurteilt werden.

Das hängt von Behälterart, Zulassung, Verwendung und anzuwendenden Vorschriften ab. Ein allgemeines Prüfintervall für sämtliche UN-Gefahrgutbehälter gibt es nicht. Für bestimmte IBC gelten beispielsweise wiederkehrende Prüfungen und Inspektionen in festgelegten Abständen.

Änderungen an Geometrie, Werkstoff, Verschlüssen, Dichtungen oder anderen zulassungsrelevanten Bauteilen können die Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart beeinträchtigen. Änderungen müssen deshalb vor ihrer Umsetzung technisch und zulassungsbezogen geprüft werden.

Benötigt werden möglichst UN-Nummer, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe, Stoffdaten, Aggregatzustand, Dichte oder Bruttomasse, Transportweg, gewünschtes Volumen sowie Anforderungen an Verschlüsse, Handhabung, Reinigung und Dokumentation.

Sie haben Fragen oder suchen Beratung zum UN-Gefahrgutbehälter Edelstahl?

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